BUND und NABU reichen Beschwerde bei der EU-Kommission ein

Umweltverbände BUND und NABU reichen Beschwerde bei der EU-Kommission ein: Deutsche Planungen zum Gewässerschutz stehen nicht im Einklang mit EU-Vorgaben

Berlin/Brüssel: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Naturschutzbund Deutschland (NABU) haben Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingelegt, weil Deutschland die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) missachtet. Die Umweltverbände fordern die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland, da die Planungen und gesetzlichen Vorgaben zum Gewässerschutz nicht ausreichten, um die EU-Vorgaben zu erfüllen. Grundlage der Beschwerde ist eine bundesweite Analyse der Umweltverbände der sogenannten WRRL-Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme.

Nur acht Prozent der Gewässer in Deutschland erreichen einen guten Zustand, das ist ein Armutszeugnis nach 17 Jahren Umsetzungspraxis der europäischen Zielvorgaben. Flüssen und Auen mehr Raum geben, sie naturnah entwickeln und die Wasserqualität verbessern, das alles steht bisher, wenn überhaupt, nur auf dem Papier?, kritisierte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger.

Im europäischen Vergleich belegt Deutschland nach Angaben der EU-Kommission bei der Erreichung der Gewässerschutzziele derzeit lediglich Platz 21 von 26.

In ihrer Beschwerde beanstanden die Verbände unter anderem den Zuständigkeitskonflikt zwischen Bund und Ländern an Bundeswasserstraßen. Aus den Gesetzen lasse sich derzeit nicht eindeutig ableiten, ob der Bund oder die Länder Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustands umsetzen müssen.

Das Kompetenzgewirr von Bund und Ländern führt dazu, dass an unseren großen Flüssen wie Rhein, Weser oder Elbe keine Maßnahmen zur Gewässerentwicklung durchgeführt werden?, kritisierte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Ein Lichtblick sei das ?Bundesprogramm Blaues Band? mit dem Rechtsänderungen einhergehen sollen, allerdings erst in einigen Jahren. ?Wenn die EU jetzt nicht eingreift, wird Deutschland die europäischen Gewässerschutzziele verfehlen. Nicht nur die Natur, auch die Gesellschaft bezahlt, wenn Flüsse und Auen ihre Funktion zur Nähr- und Schadstofffilterung, zum Hochwasserschutz sowie für Freizeit und Erholung nicht mehr erfüllen können?, warnte Miller.

Die EU schreibt vor, dass für jedes Gewässer genau beschrieben wird, welche Probleme vorliegen und was geplant ist, um diese zu beheben. Die bundesweite Analyse der Umweltverbände ergab jedoch, dass diese Informationen in den deutschen Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen oft unvollständig sind. Problematisch ist zudem, dass Gewässerschutzmaßnahmen auf freiwilliger Basis umgesetzt werden. Sogar die Länder selbst zweifeln diese Umsetzungsstrategie mittlerweile an.

Die Liste der von uns dargelegten Mängel ist lang und die Defizite betreffen die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in praktisch allen Bundesländern. Deshalb ist Abhilfe nur von der EU-Kommission zu erwarten?, erklärte Rechtsanwältin Franziska Heß von der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB (Würzburg/Leipzig), die die Umweltverbände in der Rechtsangelegenheit vertritt.

Die ausführliche EU-Beschwerde von BUND und NABU als PDF finden Sie unter: http://www.bund.net/wrrl-beschwerde

Weitere Informationen:
www.bund.net/fluesse-gewaesser/wasserrahmenrichtlinie/

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