BUND Kreisverband
Groß-Gerau

Soll aus dem XXL-Gewächshaus ein XXXXL-Gewächshaus werden?

06. September 2023

Einwände des BUND e.V., KV Groß-Gerau und KV Bergstraße zum Abweichungsantrag der KlosterGut Gemüse GmbH vom Regionalplan

Die Kreisverbände Groß-Gerau und Bergstraße des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fordern die Regionalversammlung Südhessen auf, den Antrag der KlosterGut Gemüse GmbH auf Zulassung einer Abweichung von den Zielen des Regionalplans Südhessen für den Neubau eines Riesen-Gewächshauses im Süden des Kreises Groß-Gerau abzulehnen. Die Umweltgruppen sehen in der beantragten Abweichung vom Regionalplan einen eklatanten Widerspruch zu dessen festgelegten Zielen. Christine Allendörfer vom BUND Groß-Gerau stellt fest: "Ein riesiges Glashaus mitten im regionalen Grünzug und in einem Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen ist widersinnig. Die vorgeschriebenen Ausgleichsflächen würden nicht bereitgestellt. Das mache es erst recht unmöglich, dem Antrag zuzustimmen.“ Zudem befürchten die Umweltschützer bei einer Zustimmung der Regionalversammlung Anträge für weitere XXL-Gewächshäuser in Südhessen.

Die KlosterGut Gemüse GmbH hat bei der Regionalversammmlung Südhessen einen Antrag auf Zulassung einer Abweichung vom Regionalplan eingereicht, um eine Genehmigung nun doch zu erreichen. In dem Regionalplan 2010 ist die betroffene Fläche als „Vorranggebiet Regionaler Grünzug" ausgewiesen, so dass eine Bebauung nur mit einer Abweichungsgenehmigung sowie einer Ausgleichsfläche möglich wäre.

Bemerkenswert ist, dass bisher in der Öffentlichkeit die Fläche des Gewächshauses mit ca. 9,8 ha (= 98.000 m²) kommuniziert wurde; das entspricht einer Größe von ca. 13 Fußballfeldern! Im Antrag wird nun eine Gesamtfläche von 19,38 ha (= 193.800 m²) genannt; abzüglich der Flächen für Wasser-Rückhaltebecken und Versickerung sollen 16,37 ha Fläche bebaut werden. Der BUND KV Groß-Gerau hatte schon früh darauf hingewiesen, dass das geplante Gewächshaus auch Lager- und Rangierflächen, Zufahrten usw. braucht. Nun soll die Fläche, die der Natur verloren geht, doppelt so groß werden wie ursprünglich bekannt gegeben!

Das Vorhaben widerspricht aus Sicht des BUND eklatant den Zielen des Regionalplans Südhessen: „Die Funktion der Regionalen Grünzüge darf durch andere Nutzungen nicht beeinträchtigt werden. Planungen und Vorhaben, die zu einer Zersiedelung, einer Beeinträchtigung der Gliederung von Siedlungsgebieten, des Wasserhaushalts oder der Freiraumerholung oder der Veränderung der klimatischen Verhältnisse führen können, sind in den regionalen Grünzügen nicht zulässig. Im „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“ hat jede weitere Siedlungstätigkeit zu unterbleiben. Abweichungen sind nur aus Gründen des öffentlichen Wohls und unter der Voraussetzung zulässig, dass gleichzeitig im selben Naturraum Kompensationsflächen gleicher Größe, Qualität und vergleichbarer Funktion dem „Vorranggebiet Regionaler Grünzug“ zugeordnet werden.“

Der Antragssteller hat nun beim RP Darmstadt auch eine Abweichung von der Ausgleichsverpflichtung beantragt, will also offenkundig diese Pflichtaufgabe umgehen. „Ein Eingriff in bisher ungekanntem Ausmaß und dann noch ohne Ausgleich, so etwas darf in der Regionalversammlung kein Präzedenzfall werden“, urteilt Christine Allendörfer vom Vorstand der Groß-Gerauer Umweltschützer, und meint weiter: "Eine Zustimmung der Regionalversammlung wäre der Startschuss für weitere Riesengewächshäuser in Südhessen.".

Die Flächen liegen außerdem innerhalb eines Vorbehaltsgebietes für besondere Klimafunktionen. „Wegen der gravierenden Klimakrise darf man sie also keinesfalls bebauen!“, empört sich ihre Kollegin Heike Muster. Die Bebauung bedeutet de facto das Zusammenwachsen der Gemeinden Klein- und Groß-Rohrheim an der B44; im Süden schließt die Gewächshausfläche an das Gewerbegebiet von Groß-Rohrheim an, im Norden endet das Glashaus knapp unterhalb der Bebauung von Klein-Rohrheim. Damit wird der klimatische Austausch zwischen den offenen Flächen und der Frischluftstrom über die Verkehrswege hinweg massiv behindert.

Weiter gibt Guido Carl vom BUND KV Bergstraße zu bedenken: "Die hektarweise und dauerhafte Versiegelung von fruchtbarem Boden mit hoher Bodengüte ist das Gegenteil guter fachlicher Praxis in der Landwirtschaft. Fruchtbarer Boden ist eine endliche Ressource und darf nicht dem Renditestreben geopfert werden." Die regionale Produktion von Nahrungsmittelndürfe nicht gegen die vielfältigen ökologischen Funktionen von Offenland ausgespielt werden, zumal es um Massenproduktion geht. Landwirtschaftliche Flächen basieren auf dem über Jahrtausende gewachsenen Lebensraum Boden mit Milliarden Organismen, so der BUND. Offenland ist außerdem Heimat für unzählige Pflanzen, Insekten, Kleinsäuger und Vögel, die heute schon unter massivem Druck stehen. Das Gewächshaus würde daher das grassierende Artensterben verstärken, so der Umweltverband.

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