Die Verbandsbeteiligung ist ein wichtiger Bestandteil des Naturschutzrechts (Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) - § 63 Mitwirkungsrechte), der die Beteiligung anerkannter Naturschutzverbände an Planungs- und Genehmigungsverfahren ermöglicht und damit die Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes sicherstellt.
Der Bund für Umwelt- und Naturschutz e.V. (BUND) ist als anerkannter Naturschutzverband berechtigt, Stellungnahmen in öffentlichen Verfahren abzugeben.
Wir vom BUND Kreisverband Groß-Gerau e.V. äußern uns darin im Namen des BUND Hessen e.V. zu umwelt- und naturschutzrechtlichen Themen. Dabei geht es in der Regel um geplante Bauvorhaben, die Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Klima haben könnten.
Ziel ist es, politische, gesellschaftliche oder wirtschaftliche Entscheidungen aus Sicht des Natur- und Umweltschutzes zu bewerten, Kritik zu üben oder Vorschläge zu unterbreiten.
Die Planer und Entscheider müssen die Stellungnahmen ausführlich bearbeiten und klären, welche dieser Vorschläge in die Planung übernommen werden. Der Konflikt besteht fast immer darin, dass wir Natur und Umwelt mit einem größeren Wert einordnen, als die Planersteller.
Häufig erreichen wir durch die Stellungnahme auf den ersten Blick nicht viel. Trotzdem lohnt es sich, den hohen Arbeitsaufwand in die Stellungnahmen zu stecken, da es durchaus indirekte Erfolge gibt:
- Die Vorschläge werden manchmal in die nächsten Planungen eingearbeitet.
- Die Stellungnahmen können Grundlage sein für Klagen durch den BUND Hessen e.V.
Stellungnahmen des BUND
im Kreisgebiet Groß-Gerau
Büttelborn
2024-04 Büttelborn Freiflächenphotovoltaikanlage
Gernsheim
2024-02 Gernsheim Halle Golfplatz
2025-01 Gernsheim Feuerwehr
2025-05 Gernsheim Fluxum Merck
Rüsselsheim
2023-10 Eselswiese
Trebur
2024-04 Trebur Kiesabbau
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